AGB

§1 Allgemeines
1. Alle Aufträge werden durch die BCC Business Coaching & Consulting, Inh. Dipl.-Ing. André Müller (BCC) ausschließlich zu den nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen ausgeführt. Abweichungen bedürfen ausdrücklich unserer schriftlichen Bestätigung. Die vorliegenden Bedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge, unabhängig davon, ob im Einzelfall darauf hingewiesen wurde oder nicht.

2. Spätestens mit der Annahme der Ware oder sonstigen Leistungen gelten diese Bedingungen durch den Besteller – auch im Falle eines vorangegangenen Widerspruchs durch diesen – als vorbehaltlos angenommen.

3. Abweichungen von den vorliegenden Bedingungen, insbesondere mündliche Zusagen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen Bestätigung.

4. Das gleiche gilt für zugesicherte Eigenschaften des Kaufgegenstandes.

§ 2 Vertragsabschluß

1. Eine Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie von BCC bestätigt ist, bis dahin gilt das Angebot als freibleibend. Druck- und Schreibfehler sind für BCC nicht verbindlich.

2. BCC verpflichtet sich, eine vom Kunden per E-Mail abgegebene Bestellung anzunehmen. Die Bestellung des Kunden ist zwei Wochen bindend und wird durch Lieferung der Ware oder durch eine Auftragsbestätigung angenommen.

§ 3 Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz

1. Ist der Besteller Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, so kann er seinerseits schriftlich (auch per E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware den Vertrag widerrufen. Sofern der Bestellwert mehr als 40,00 € beträgt, erstattet BCC die Kosten der Rücksendung. Es wird darauf hingewiesen, dass BCC ggf. eine durch Ingebrauchnahme der Sache entstandene Wertminderung einbehalten kann.

2. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Audio- oder Videoaufzeichnungen (z.B. CDs, Videokassetten, DVDs) oder Software, die vom Besteller entsiegelt worden ist, ferner nicht bei Leistungen, die online (z.B. Software zum Download) übermittelt worden sind.

§ 4 Preise

1. Maßgebend für die Preisberechnung ist der am Tag der Lieferung gültige Preis zuzüglich der Versandkosten und der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, sofern keine abweichende Preisvereinbarung getroffen worden ist. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Druck- Schreib- und Rechenfehler in der Preisfindung sind für die BCC nicht verbindlich. Die Preise gelten jeweils ab Lieferwerk einschließlich Verpackung.

§ 5 Zahlung

1. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen der BCC sofort nach Rechnungserhalt in bar zahlbar und fällig. Bei Nichtzahlung gerät der Kunde auch ohne vorherige Fristsetzung in Zahlungsverzug.

2. Die Annahme von Wechseln, sofern dies vereinbart wurde, und von Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Käufer. Verzugszinsen werden mit 5 % über dem aktuellen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.

3. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder auch nur wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ist der Besteller Kaufmann, bedarf die Geltendmachung eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechts unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung.

4. Die Lieferung der Ware erfolgt an Verbraucher ausschließlich gegen Vorkasse oder per Nachnahme. Die Höhe der Nachnahme setzt sich aus dem Warenpreis und den Versandgebühren zusammen.

§ 6 Lieferung

1. Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Vereinbarte Lieferfristen werden soweit als möglich eingehalten. Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb des Einflusses von BCC liegen, verlängern die Lieferzeit angemessen, dies gilt auch bei Streiks und Aussperrung.

2. Bei Nichteinhaltung einer ausdrücklich schriftlich zugesagten Lieferfrist ist der Besteller berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Lieferfrist bis zum Ablauf der Nachfrist, die mindestens 30 Werktage betragen sollte, nicht erfüllt, so hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Besteller nur verlangen, wenn BCC oder deren Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht haben. Die erweiterte Haftung gemäß § 287 BGB wird ausgeschlossen.

4. Der Besteller hat Beanstandungen der Ware oder Leistungen unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Eintreffen der Ware durch schriftliche Anzeige an BCC zu erheben. Durch die nicht rechtzeitig erfolgte Mängelanzeige oder durch eigenmächtig vorgenommene Eingriffe an der Ware wird die Haftung von BCC aufgehoben.

5. Es ist die Pflicht des Kunden, beschädigt angelieferte Ware sofort bei der BCC zu melden.

§ 7 Versand und Gefahrenübergang

1. Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

2. Die Gefahr geht mit Absendung ab Lieferort auf den Käufer über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Zu Lasten des Käufers wird die Ware transportversichert, außer der Käufer bestätigt schriftlich, dass er Selbstversicherer ist.

3. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Abnahme durch den Besteller aus Gründen, die BCC nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Die Lieferung der Waren erfolgt bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig aus der Geschäftsverbindung entstehenden Forderungen bei Wechseln und Schecks bis zu deren Einlösung unter Eigentumsvorbehalt zugunsten BCC gemäß § 455 BGB. Dies gilt auch, wenn einzelne Forderungen in laufende Rechnungen aufgenommen werden und Saldo gezogen und anerkannt ist.

2. Die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware wird bereits jetzt an BCC abgetreten.

3. Der Käufer ist zum Weiterverkauf oder Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf in oben genanntem Sinne auf BCC übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen ist der Käufer nicht berechtigt.

4. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung ermächtigt. Die Einziehungsbefugnis der Firma BCC bleibt von der Einziehungsermächtigung des Käufers unberührt. BCC wird aber selbst die Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen hat der Käufer der Firma BCC die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen.

5. Vor irgendwelchen Eingriffen Dritter in das Eigentumsrecht der Firma BCC hat der Käufer BCC unverzüglich durch eingeschriebenen Brief unter Angabe der Anschrift des Dritten Kenntnis zu geben. Sämtliche durch Intervention usw. entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten hat der Käufer zu tragen. Ist der Kaufgegenstand in den Besitz eines Dritten gelangt, so ist BCC berechtigt, allein, ohne Mitwirkung des Käufers, die Herausgabe zu verlangen.

6. Solange BCC Eigentumsrecht aus dem Kaufgegenstand hat, ist sie oder ihr Beauftragter berechtigt, sich jederzeit von dessen Vorhandensein und Zustand zu überzeugen. Zu diesem Zweck hat der Käufer freien Zutritt zu dem Aufbewahrungsraum zu gewähren.

§ 9 Reklamationen und Gewährleistung

1. Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel, Falschlieferungen oder beachtlicher Mengenabweichungen sind BCC unverzüglich, spätestens sieben Tage nach Anlieferung der Ware schriftlich mitzuteilen.

2. Verborgene Mängel der Ware müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens sechs Monate nach Ablieferung der Ware, schriftlich gerügt werden. Zeigt der Besteller innerhalb dieses Zeitraums keinen Mangel an, so gilt die Ware als mangelfrei genehmigt.

3. Bei begründeter Beanstandung steht dem Besteller nach unserer Wahl ein Anspruch auf kostenfreie Nachbesserung oder bei Rückgabe der Ware, auf Ersatzlieferung zu. Die Nachbesserung wird nur kostenfrei im Hause BCC durchgeführt. Transport- oder evtl. Anfahrtskosten gehen zu Lasten des Kunden. Führt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer zumutbaren Frist nicht zum Erfolg, kann der Besteller Herabsetzung des Kaufpreises oder notfalls Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ist der Besteller Kaufmann, liegt die Entscheidung hierüber bei BCC.

4. Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft können nur geltend gemacht werden, wenn im Einzelfall eine bestimmte Eigenschaft ausdrücklich und schriftlich von BCC zugesichert worden ist. Die Haftung bestimmt sich nach der gesetzlichen Regelung. Für Mängelfolgeschäden übernimmt BCC jedoch nur dann eine Haftung, wenn dies insoweit Gegenstand unserer Zusicherung war.

5. Soweit im Einzelfall nichts abweichendes vereinbart ist, beträgt die Gewährleistungsfrist für Unternehmer ein Jahr ab Ablieferung der Ware bzw. Abnahme der Leistung. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist bei Warenlieferungen zwei Jahre ab Ablieferung bzw. ab Abnahme. Dies gilt nicht, wenn der Besteller den Mangel BCC nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 6.2 dieser Bestimmung). Darüber hinausgehende Herstellergarantien bleiben unberührt.

6. Ausgenommen von dem Anspruch auf Mängelbeseitigung sind dagegen Verschleißteile wie Akkus, Batterien, Druckköpfe, Farbbänder, Leuchten, Mäuse, Joysticks, Gamepads u. vgl., Tastaturen, Tintenpatronen, Toner, Typenräder, usw.

7. Bei gebrauchten Artikeln leistet die BCC keine Gewähr.

8. BCC übernimmt keine Gewähr, wenn der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt, überbeansprucht wurde, auftretende Fehler in unsächlichem Zusammenhang stehen oder das in die Ware Teile eingebaut wurden, deren Verwendung der Verkäufer nicht genehmigt hat.

§ 10 Software

1. Bezüglich der Lieferung von Software gelten über die Bedingungen der BCC hinaus die vom Hersteller erhobenen Lizenzen und Bedingungen, die der Käufer bei Entgegennahme der Software ausdrücklich anerkennt.

§ 11 Schadenersatz

1. BCC haftet nicht für Vermögensschäden, andere Schäden, Folgeschäden oder weitergehende Ansprüche. Jegliche Schadenersatzansprüche des Bestellers, die gleichgültig aus welchem Rechtsgrund unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung, oder der Verwendung unserer Ware entstehen können, bleiben grundsätzlich ausgeschlossen, sofern BCC, deren Gehilfen oder Beauftragte den Schaden nicht grobfahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben. Dies gilt auch für Ansprüche Dritter, die nicht unsere Vertragspartner waren.

2. Bei grobfahrlässiger Verursachung des Schadens bleibt der Schadenersatzanspruch des Bestellers, soweit er Kaufmann ist, auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens begrenzt.

3. Ein Schadenersatzanspruch eines Bestellers, der nicht Kaufmann ist, wegen Verzug oder Unmöglichkeit in Folge leichter Fahrlässigkeit findet höchstens bis zu einem Betrag im Werte von 25 % des Kaufpreises Berücksichtigung.

4. Bei Verlust oder Beschädigung auf dem Transportweg wird maximal der Zeitwert der Warensendung zugrunde gelegt, die durch das Transportunternehmen abgesichert ist.

5. Die BCC übernimmt für Schäden bei der Anlieferung, durch unsachgemäße Verpackung, keine Haftung.

§ 12 Datenschutz

1. Die BCC ist berechtigt, alle Daten die Geschäftsbeziehung betreffend unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetztes zu verarbeiten. Der Besteller stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.

§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllung für unsere Lieferung ist der jeweilige Versendungsort - und soweit gesetzlich zulässig - für unsere weiteren Leistungen Schkeuditz. Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten des Käufers ist Schkeuditz.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Leipzig, sofern das Gesetz nicht zwingend einen anderen Gerichtsstand vorschreibt.

3. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung einheitlicher Kaufgesetze - Hager internationales Kaufrecht - wird ausgeschlossen.

§ 14 Schlussbestimmungen

1. Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte seiner Bedingungen verbindlich.

2. Für die Auslegung ist ausschließlich deutsches Recht maßgebend.

3. Diese Bedingungen gelten für die Gesamtdauer der Geschäftsbeziehung. Frühere Verkaufs-, Lieferungs- oder Zahlungsbedingungen treten außer Kraft.

4. Diese Bedingungen gelten gegenüber Nichtkaufleuten nur, soweit nach dem AGB-Gesetz zulässig.

Schkeuditz, 03/2009 - BCC Business Coaching & Consulting